| AS00.00-Z-0013-01A | Verletzungsgefahr an Haut oder Augen durch unter hohem Druck herausspritzende Hydraulikflüssigkeit. Vergiftungsgefahr durch den Genuß von Hydraulikflüssigkeit | Vor Arbeitsbeginn am Hydrauliksystem die Anlage drucklos machen. Schutzkleidung und Schutzbrille tragen. | Gefahr! |
| Mögliche Gefahren
Verletzungsgefahr Beim Lösen von Hydraulikleitungen ohne vorheriges drucklos machen der Anlage kann es aufgrund der sehr hohen Drücke (über 200 bar) zu gefährlichen Verletzungen an Haut oder Augen kommen. Gelangt Hydraulikflüssigkeit insbesondere Zentralhydrauliköl (besonders gesundheitsschädlich) auf ungeschützte Haut können Hautschäden hervorgerufen werden. Vergiftungsgefahr Durch den Genuß von Hydraulikflüssigkeit kann es zu Vergiftungserscheinungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Magenschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Krämpfen und Bewußtlosigkeit kommen. Schutzmaßnahmen/Verhaltensregeln - Zu Beginn der Arbeiten an Hydraulikanlagen sind diese drucklos zu machen, ggf. muß die Anlage entleert werden. - Hydraulikflüssigkeit nicht in Trinkbehältnisse einfüllen. - Insbesondere bei Zentralhydrauliköl für ausreichende Lüftung sorgen. |
- Zugänglichkeit von Hydraulikflüssigkeit nur für berechtigte Personen sicherstellen. - Abgeschlossene Leitungen und Schläuche sowie die Anschlüsse an den Aggregaten sofort mit Blindstopfen verschließen. - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Schutzbrille tragen. Können Schutzhandschuhe nicht getragen werden, dann sind folgende Punkte zu beachten: - Hydraulikflüssigkeit nur so kurz wie möglich auf die Haut einwirken lassen, benetzte Haut mit Wasser und Seife reinigen. - Benetzte Kleidung schnellstmöglich wechseln. Erste-Hilfe Maßnahmen Reichlich Wasser mit A-Kohle-Zusatz trinken lassen.
Nach dem Verschlucken von größeren Mengen Arzt aufsuchen.
Gelangt Hydraulikflüssigkeit in die Augen, sofort die Augen mit viel sauberem Wasser/Augenspülflasche ausspülen.
Bei Verletzungen an Haut oder Augen durch einen Hydraulikflüssigkeitsstrahl sofort Arzt aufsuchen. |